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Schadenmeldung

Datum
Name
Strasse/Nr.
Telefon Nr.
E-Mail
Erreichbarkeit.
Mängel/Arbeit
 
*Bemerkungen

*Bemerkungen

Reparaturen müssen immer dem Hauswart gemeldet werden.

Ausser in absoluten Notfällen (wenn weder Büro noch Hauswart oder Vorstandsmitglieder erreichbar sind) ist es den Mietern nicht erlaubt, eigenmächtig Reparatur-Aufträge an Firmen zu erteilen. Tun sie dies trotzdem, werden ihnen die Kosten belastet.

Muss eine Reparatur durch ein Fachgeschäft vorgenommen werden, sind die Mieter verpflichtet, nach Abschluss der Arbeiten den Hauswart zu orientieren.

Allfällige Arbeitsrapporte, die den Mietern zur Unterschrift vorgelegt werden, bitte sofort anschliessend in den Briefkasten bei der Werkstatt Hofwiesenstrasse 77 werfen.